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Kündigungsbutton: Pflicht, § 312k BGB und Fristen bei automatischer Vertragsverlängerung
Wer einen Vertrag online abschließen kann, muss ihn auch online kündigen können. Das schreibt § 312k BGB seit dem 1. Juli 2022 vor. Dieser Beitrag fasst zusammen, was Gesetz und Verbraucherzentralen dazu sagen, und trennt es von einer zweiten Frage: Welche Fristen gelten, wenn sich ein Vertrag automatisch verlängert?
Der Kündigungsbutton ist Pflicht, wenn du einen kostenpflichtigen Dauervertrag auf einer Website abschließen kannst: Dann muss dort auch eine Kündigung per Klick möglich sein. Die Regel steht in § 312k BGB. Dieser Beitrag stützt sich auf den Gesetzestext und auf Seiten der Verbraucherzentralen. Er ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Für deinen konkreten Vertrag zählen der Vertragstext und die Beratung, etwa bei deiner Verbraucherzentrale.
Ist der Kündigungsbutton Pflicht? Für welche Verträge?
Ja. Nach der Verbraucherzentrale Niedersachsen (Stand 12. November 2025) gilt die Pflicht für langfristige, kostenpflichtige Verträge, die du online abschließen kannst. Als Beispiele nennt sie Zeitschriftenabos sowie Verträge über Strom, Gas und Fitnessstudios. Es kommt nicht darauf an, wie du den Vertrag geschlossen hast, sondern darauf, dass ein Online-Abschluss möglich war oder ist. Die Pflicht gilt auch für Verträge, die vor dem 1. Juli 2022 geschlossen wurden.
Ausgenommen sind laut derselben Seite:
- Verträge, die nach dem Gesetz nur schriftlich kündbar sind, zum Beispiel Miet- und Arbeitsverträge
- Websites mit Finanzdienstleistungen, etwa von Banken und Versicherungen oder für Kredite, Geldanlage, Altersvorsorge und Zahlungsdienste
Auch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen schreibt, dass der Button nicht für Websites und Verträge über Finanzdienstleistungen gilt und dass Versicherungen dazu zählen.
Kündigungsbutton im BGB: was § 312k verlangt
Der Gesetzestext legt die Einzelheiten fest. In eigenen Worten:
| Was | Anforderung nach § 312k BGB |
|---|---|
| Der Button | Gut lesbar, mit „Verträge hier kündigen“ oder einer gleichwertigen Formulierung beschriftet, ständig verfügbar und leicht zugänglich (Absatz 2) |
| Die Bestätigungsseite | Du gibst Art der Kündigung, Identifikationsdaten, Vertragsdaten, den gewünschten Beendigungszeitpunkt und eine Adresse für die elektronische Bestätigung an (Absatz 2) |
| Der zweite Knopf | Beschriftet mit „jetzt kündigen“ oder gleichwertig (Absatz 2) |
| Nachweis | Du kannst die Kündigungserklärung auf einem dauerhaften Datenträger speichern, mit Datum, Uhrzeit und dem Hinweis, dass du sie per Knopfdruck abgegeben hast (Absatz 3) |
| Bestätigung | Der Anbieter bestätigt dir unverzüglich auf elektronischem Weg in Textform den Inhalt, den Zeitpunkt des Eingangs und das Vertragsende (Absatz 4) |
| Kein Datum angegeben | Die Kündigung gilt zum frühestmöglichen Zeitpunkt (Absatz 5) |
Nach der Verbraucherzentrale Niedersachsen muss es kein klassischer Button sein: Ein Link im Fußbereich mit eindeutiger Bezeichnung reicht. Beide Schritte müssen ohne Anmeldung erreichbar sein, und eine automatische E-Mail genügt als Eingangsbestätigung. Die Verbraucherzentrale NRW ergänzt, dass Begriffe wie „senden“ oder „abschicken“ auf dem zweiten Knopf nicht ausreichen.
Was gilt, wenn der Button fehlt?
Bietet ein Anbieter die beiden Schaltflächen und die Bestätigungsseite nicht wie vorgeschrieben an, kannst du den Vertrag laut § 312k Absatz 6 BGB jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Dein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen nennt denselben Fall, wenn du statt der Bestätigungsseite bei einer Login-Seite landest, und stellt dafür einen Musterbrief bereit.
Praktisch heißt das, laut der Verbraucherzentrale Niedersachsen:
- Findest du den Button nicht, such auf der Seite mit STRG+F nach „kündigen“ oder „Kündigung“.
- Heb die Eingangsbestätigung als Nachweis auf.
- Du kannst weiterhin auch per E-Mail oder Brief kündigen.
Ob ein bestimmter Anbieter den Button richtig umgesetzt hat, kann dieser Beitrag nicht beurteilen. Das siehst du auf seiner Website.
Automatische Vertragsverlängerung: wann ist sie zulässig?
Der Button sagt, wie du kündigst. Wann der Vertrag endet, bestimmen Laufzeit und Frist, und dafür ist § 309 Nr. 9 BGB wichtig. Er betrifft Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Verträgen, in denen jemand regelmäßig Waren oder Leistungen liefert. Unwirksam sind danach unter anderem Klauseln, die
- dich länger als zwei Jahre binden,
- den Vertrag stillschweigend verlängern, es sei denn, er läuft danach auf unbestimmte Zeit und du kannst jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündigen,
- eine Kündigungsfrist von mehr als einem Monat vor dem Ende der ursprünglichen Laufzeit verlangen.
Das gilt für Verträge, die ab dem 1. März 2022 geschlossen wurden. Die Verbraucherzentrale (Stand 22. Oktober 2024) schreibt, dass für Verträge davor weiter die alte Regelung mit Verlängerungen bis zu einem Jahr gilt. Die Frist vor dem Ende der Erstlaufzeit lag früher bei bis zu drei Monaten. Für Telekommunikationsverträge gelten die Änderungen laut derselben Seite schon seit dem 1. Dezember 2021, für neue wie für bestehende Verträge. Versicherungsverträge sind von den Regeln zu Verlängerung und Kündigungsfrist ausgenommen; das steht auch in § 309 Nr. 9 BGB. Welche Fassung bei dir gilt, hängt vom Abschlussdatum ab: Schau es im Vertrag nach.
Vertrag kündigen: Frist und Beispiel Fitnessstudio
Eine feste Frist für alle Verträge gibt es nicht. Die Frist steht in deinem Vertrag, und das Gesetz setzt die Grenzen von oben. Die Verbraucherzentrale beschreibt das für Fitnessstudios in ihrer Übersicht zu Studioverträgen (Stand 5. Januar 2026):
| Verträge ab 1. März 2022 | Ältere Verträge | |
|---|---|---|
| Erstlaufzeit | 24 Monate sind zulässig | 24 Monate sind zulässig |
| Verlängerung | nur auf unbestimmte Zeit | um eine feste Zeit möglich, aber nicht um mehr als ein Jahr |
| Kündigungsfrist | höchstens ein Monat | laut der Seite zur Rechtslage vor 2022 bis zu drei Monate |
Die letzte Zeile stammt aus der Seite zum Gesetz für fairere Verträge, nicht aus der Studio-Übersicht. Die Studio-Seite nennt außerdem Sonderfälle: Bei ernster und dauerhafter Erkrankung kannst du außerordentlich kündigen, mit einem ärztlichen Attest, das nur die Sportunfähigkeit bescheinigt und nicht die Diagnose. Die Kündigung sollte innerhalb von zwei Wochen erfolgen, nachdem du davon weißt; es zählt der Eingang beim Studio. Ein Umzug gilt nach ihrer Darstellung grundsätzlich nicht als wichtiger Grund. Für den Nachweis empfiehlt sie ein Einschreiben mit Rückschein oder eine Empfangsbestätigung des Studios.
Wenn es nicht klappt
Bleibt ein Anbieter dabei, dass du nicht kündigen kannst, oder verstehst du eine Klausel nicht, hilft die Beratung deiner Verbraucherzentrale. Dieser Beitrag kann einen Einzelfall nicht prüfen. Zu Beschwerden über fehlende Buttons gibt es bei den Verbraucherzentralen Musterbriefe, einer ist auf der Seite der Verbraucherzentrale Niedersachsen verlinkt.
Abos über Apple kündigen
Ein Abo, das du über Apple abgeschlossen hast, kündigst du auf dem Weg von Apple. Laut Apple öffnest du auf dem iPhone die Einstellungen, tippst oben auf deinen Namen, dann auf „Abonnements“, wählst das Abo und tippst auf „Abo kündigen“ (eventuell nach unten scrollen). Fehlt die Schaltfläche oder steht dort ein roter Ablauftext, ist das Abo laut Apple schon gekündigt. Wie sich die Regeln dieses Beitrags auf solche Abos auswirken, sagen die hier genutzten Quellen nicht. Wie du alle laufenden Abos findest, auch die außerhalb von Apple, zeigt der Beitrag Alle laufenden Abos finden.
Kündigungstermine nicht verpassen mit AllPaid
Dein Recht auf Kündigung nützt dir wenig, wenn du den Termin verpasst. AllPaid hilft dir, das Datum im Blick zu behalten. Kündigen musst du selbst; die App kündigt nichts.
Bei einer Rechnung oder einem Abo schaltest du „Vertragsende verfolgen“ ein und trägst Vertragsbeginn und Vertragsende ein. Dazu kommen „Verlängert sich automatisch, falls nicht gekündigt“, der „Verlängerungsbetrag“, der Anbieter und „Vertragsnotizen“. Ein Fortschrittsbalken zeigt, wie weit die Laufzeit fortgeschritten ist, und vor dem Ende erinnert dich die App um 10:00 Uhr. Die Liste führt „Bald endende Verträge“. Hast du verlängert, legt „Als verlängert markieren“ die alte Laufzeit unter „Frühere Verlängerungen“ ab und schiebt das Vertragsende weiter. Kostenlos ist eine „Vertragserinnerung“ pro Vertrag möglich, mit Pro mehrere.
Den Vertrag selbst kannst du als PDF oder Foto an die Rechnung anhängen. Der DataVault speichert pro Rechnung kostenlos einen Anhang, mit Pro bis zu 50.
Alles ist Handarbeit. AllPaid verbindet sich mit keiner Bank, verlangt kein Konto und kennt nur Verträge, die du selbst einträgst. Die Erinnerung richtet sich nach dem eingetragenen Vertragsende, und ein eigenes Feld für die Kündigungsfrist hat AllPaid nicht. Hat dein Vertrag eine Frist, liegt der letzte Kündigungstag früher. Ein Behelf: Trag diesen Tag als Vertragsende ein und notiere das tatsächliche Ende in den „Vertragsnotizen“. Wie sich das Verfolgen per Hand von bankverbundenen Apps unterscheidet, zeigen der Vergleich mit Finanzguru und der Ratgeber zum Rechnungs-Tracker ohne Bankverbindung. Wie du Rechnungen Monat für Monat ordnest, steht im Beitrag Rechnungen jeden Monat organisieren.
Das Wichtigste
Der Kündigungsbutton gibt dir einen Online-Weg zur Kündigung, laut Verbraucherzentrale ohne Anmeldung, und der Anbieter muss den Eingang unverzüglich bestätigen. Eine Frist verkürzt der Button nicht. Bei Verträgen ab dem 1. März 2022 darf die Frist vor dem Ende der Erstlaufzeit höchstens einen Monat betragen. Fehlt der Button, kannst du ohne Frist kündigen. Notiere dir den letzten Kündigungstag, bevor ein Vertrag sich verlängert.
Fragen
Häufig gefragt
Ist der Kündigungsbutton Pflicht?
Was passiert, wenn es auf der Website keinen Kündigungsbutton gibt?
Ist eine automatische Vertragsverlängerung zulässig?
Welche Frist gilt, wenn ich einen Vertrag kündigen will?
Wie lang ist die Kündigungsfrist im Fitnessstudio?
Kündigt AllPaid meine Verträge für mich?
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